Beauftragte Person: Dokumentation

Schulung nach § 6 GbV - verkehrsträgerübergreifend und funktionsspezifisch. Ziel ist Unstimmigkeiten beim Gefahrgut-Umschlag zu reduzieren und die tägliche Arbeit zu erleichtern.

Gemäß § 6 GbV: „Wer im Auftrag des Unternehmens oder des Inhabers eines Betriebes in eigener Verantwortung deren Pflichten nach der GbV erfüllt (beauftragte Person), muss ausreichende Kenntnisse über die für seinen Aufgabenbereich maßgebenden Gefahrgutvorschriften haben....“

Expedienten, Disponenten, Schiffsmakler und Agenturen bzw. deren Mitarbeiter/innen, die verantwortlich Beförderungspapiere bearbeiten.

  • Internationale Rechtsvorschriften und Grundlagen für die Beförderung gefährlicher Güter
  • Nationale Rechtsvorschriften und Verantwortlichkeiten
  • Aufgaben, Verantwortung und Stellung in der Prozesskette
  • Dokumentation im Gefahrguttransport: Begleitpapiere und Besonderheiten beim intermodalen Transport
  • Prüfen der Beförderungspapiere in Fallstudien
  • Haftung und LQ Ausnahmeregelungen

Referent(en):

Kooperationspartner:
180€