Erstellen von Sicherheitsdatenblättern

Ein „akzeptables“ Sicherheitsdatenblatt zu erstellen, erfordert Kenntnisse von diversen Rechtsvorschriften und Zugriffe auf verschiedene Datenquellen.

Dieses Kompaktseminar vermittelt die wesentlichen Anforderungen an das europäische Sicherheitsdatenblatt gemäß der REACH Verordnung (1907/2006) Art. 31 und gibt umfassende Praxishinweise zum sicheren Ausfüllen der einzelnen 16 Kapitel.

Kenntnisse im Einstufen und Kennzeichnen von Stoffen und Zubereitungen werden für dieses Seminar vorausgesetzt.

Mit der zusätzlichen Teilnahme am Seminarmodul "Einstufen und Kennzeichnen nach geltendem EU-Recht" erlangen Sie die Kenntnisse, die nach der REACH Verordnung (1907/2006) Anhang II an eine sachkundige Person gestellt werden. In unserem "Praxisworkshop" können Sie das Gelernte mit Praxisübungen langfristig festigen.

  • Personen, die Sicherheitsdatenblätter für chemische Produkte erstellen oder prüfen
  • Das EU Sicherheitsdatenblatt nach REACH-Verordnung Art. 31 und die Bekanntmachung 220
  • Aufbau und Bedeutung des Sicherheitsdatenblattes
  • Welche Rechtsvorschriften sind zu beachten (internationale und nationale)?
  • Welche Daten werden benötigt und wo sind diese zu bekommen (Infoquellen, Berufsgenossenschaften, Leitfäden)?
  • Überprüfung und Plausibilität der Daten im Sicherheitsdatenblatt
  • Kenntnisse in chemischer Nomenklatur und physikalisch-chemischen Eigenschaften
  • Überprüfung von ökologischen, ökotoxikologischen und toxikologischen Daten
  • Erste Hilfe Maßnahmen im Sicherheitsdatenblatt

Referent(en):

550€