Einstufen und Kennzeichnen nach geltendem EU-Recht

Lernen Sie von Praktikern Chemikalien nach dem geltenden EU-Recht (67/548/EWG + 1999/45/EG) und der neuen CLP-Verordnung richtig einzustufen und zu kennzeichnen!!

Mit dem Wechsel der chemikalienrechtlichen Vorschriften bzgl. REACH und CLP gibt es Übergangsfristen, in denen nach wie vor auch nach dem bisherigen Recht Chemikalien eingestuft und gekennzeichnet werden müssen.

In diesem Seminar vermitteln Ihnen Praktiker das notwendige Grundwissen, um Ihre Chemikalien umfassend rechtskonform einstufen, kennzeichnen und etikettieren zu können.

 

  • Mitarbeiter(innen) in Betrieben ohne große Vorkenntnisse, die einstufen / kennzeichnen müssen
  • Personen, die vorliegende Kennzeichnungen überprüfen müssen
  • Überblick über das bestehende europäische und nationale Chemikalienrecht 
  • Einstufung nach der Stoffrichtlinie 67/548/EWG 
  • Einstufung nach der Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG 
  • Einstufung nach der CLP Verordnung 1272/2008/EG
  • Kennzeichnung und Etikettierung
  • Zusatzregelungen (Transport, WGK...)
  • Praxisbeispiele

 

Mit der zusätzlichen Teilnahme am Seminarmodul "Erstellen von Sicherheitsdatenblättern" erlangen Sie die Kenntnisse, die nach der REACH Verordnung (1907/2006) Anhang II  an eine sachkundige Person gestellt werden. In unserem "Praxisworkshop" können Sie das Gelernte mit Praxisübungen langfristig festigen. 

740€