Schulung nach § 6 GbV – Verkehrsträger- und funktionsübergreifend. Durch dieses Seminar sollen Personen, die erstmalig mit Gefahrgut eigenverantwortlich zu tun haben auf Ihre Tätigkeit vorbereitet werden.
Ziel des Seminars ist es den Teilnehmern das aufgaben- und sicherheitsbezogene „Gefahrgutwissen“ für ihre Aufgaben zu verschaffen und damit höchste Rechtskonformität ihres Handelns herzustellen. Auf Grundlage dieses Seminars können die Teilnehmer zur „Beauftragten Personen“ benannt werden und durch weitere Fachseminare ihr Wissen vertiefen.
Gemäß § 6 GbV: „Wer im Auftrag des Unternehmens oder des Inhabers eines Betriebes in eigener Verantwortung deren Pflichten nach der GbV erfüllt (beauftragte Person), muss ausreichende Kenntnisse über die für seinen Aufgabenbereich maßgebenden Gefahrgutvorschriften haben....“