Beauftragte Person: Befüllen und Entleeren von Tankwagen (ADR)

Schulung nach § 6 GbV - verkehrsträgerübergreifend und funktionsspezifisch. Ziel davon ist, Unstimmigkeiten beim Gefahrgut-Umschlag zu reduzieren und die tägliche Arbeit zu erleichtern.

Gemäß § 6 GbV: „Wer im Auftrag des Unternehmens oder des Inhabers eines Betriebes in eigener Verantwortung deren Pflichten nach der GbV erfüllt (beauftragte Person), muss ausreichende Kenntnisse über die für seinen Aufgabenbereich maßgebenden Gefahrgutvorschriften haben....“

Expedienten, Disponenten, Verladepersonal

  • Internationale Rechtsvorschriften und Grundlagen für die Beförderung gefährlicher Güter
  • Nationale Rechtsvorschriften und Verantwortlichkeiten
  • Aufgaben, Verantwortung und Stellung in der Prozesskette
  • Arten von Tanks und Tankwagen
  • Richtige Auswahl
  • Markieren und Kennzeichnen der Tanks und Tankwagen
  • Dokumentation im Transport: Begleitpapiere und Besonderheiten

Referent(en):

Kooperationspartner: