Das neue Elektronische Nachweisverfahren

Übersicht über die neuen Anforderungen in der Nachweisführung, Softwareeinsatz, vorbereitende Maßnahmen, Praxisbeispiele

Das neue elektronische Nachweisverfahren steht kurz vor dem Start  und muss ab dem 01.04.2010 in den Betrieben umgesetzt werden. Es löst damit das Papierverfahren in der abfallrechtlichen Nachweisführung ab. Sämtliche Nachweise müssen ab diesem Datum elektronisch geführt werden.

In diesem Seminar werden Ihnen die Anforderungen, die an das elektronische Nachweisverfahren geknüpft sind, erläutert. Sie erhalten Hinweise zur Vorbereitung auf den Umstieg und es werden Praxisbeispiele dargestellt.  

  • Alle Unternehmen, die mit gefährlichen Abfällen umgehen
  • Abfallerzeuger, -beförderer und -entsorger 
  • Abfall- und  Umweltbeauftragte 
  • Betriebsleiter
  • EDV-Betreuer

 

  • Übersicht über den gesetzlichen Rahmen
    • Neuerungen im Abfallrecht und in der Abfallnachweisführung
  • Das elektronische Nachweisverfahren
    • Anforderungen
    • Qualifizierte elektronische Signatur
    • Datenschnittstelle
  • Softwarelösungen
  • Fristen zur Umsetzung
  • Praxisbeispiele

Referenten:  Wolfgang Drücker, Fachreferent Umweltbehörde Hamburg, Ute Müller, Consist ITU

Referent(en):

450€